paydirekt WKZ Bedingungen plentysystems AG

Wie angekündigt, erhalten Sie für die Aufschaltung einen Werbekostenzuschuss,  der sich wie folgt zusammensetzt und den unten angegebenen Bedingungen unterliegt:

500,– €uro Netto – Diese setzen sich wie folgt zusammen:
200,– €uro davon erhalten Sie in Form einer Überweisung von uns.
300,– €uro stellen wir Ihnen als Newsletterguthaben im Mailsystem Simplyletter zur Verfügung.
(Das Guthaben wird wie folgt berechnet: 4,50 Euro pro 1.000 Empfänger = 66.666 Freiempfänger)

Das Kontingent an Fördergelder ist begrenzt.

Bedingungen für den Erhalt des Werbekostenzuschusses (WKZ):
a. Übernahme der technischen Einrichtung und Bereitstellung der Schnittstelle paydirekt im Shopsystem des Händlers. Hierzu nutzen Sie das Plugin.
b. Einrichtung des Zahlverfahrens paydirekt als Standard-Zahlverfahren im Checkout des Shopsystems (an einer der ersten drei Stellen, bei der Auswahl der Bezahlverfahren, für mindestens 6 Monate). Hierzu nutzen Sie das Plugin.
c. Anpassung der Grafiken im Shop, die den Endkunden über die Nutzung von paydirekt informieren, inklusive Implementierung des Registrierungsprozesses für paydirekt. Hierzu nutzen Sie das Plugin.
d. Einrichtung eines Versandguthabens für Newsletter im System Simplyletter für Sie in Höhe von
300,– €uro. Dieser Betrag wird Ihnen als zweckbestimmtes Guthaben gewährt, ist also nicht auszahlbar.
(Preis: 4,50 Euro pro 1.000 Empfänger = 66.666 Freiempfänger)
e. Kostenlose Erstellung / Gestaltung eines Newsletters für Sie mit paydirekt als Schwerpunkt.
(Bei der Erstellung / Gestaltung wird das Design der Händlerseite als Vorlage übernommen. Individuelle Designwünsche sind nicht inbegriffen).

Sobald Sie diese Voraussetzungen erfüllt haben und die entsprechenden Nachweise von uns, und demjenigen der den WKZ zur Verfügung stellt, akzeptiert wurden, werden wir Sie auffordern uns Ihre Bankverbindung mitzuteilen. Wir werden erst auszahlen, wenn wir alle notwendigen Bestätigungen für Ihr Unternehmen erhalten haben und uns der WKZ für Ihr Unternehmen zur Verfügung gestellt wurde.

Mit der Entgegennahme des Werbekostenzuschusses erklären Sie sich zugleich einverstanden, dass die Einführung des paydirekt-Zahlverfahrens in Ihrem Unternehmen in den Kommunikationskanälen der Sparkassen-Finanzgruppe, sowie der paydirekt GmbH veröffentlicht wird, Sie also als teilnehmendes Unternehmen dort gelistet werden dürfen. Sie willigen hiermit in die Veröffentlichung der Einigung zur Einführung des paydirekt Verfahrens in den Kommunikationskanälen der Sparkassen-Finanzgruppe sowie der Paydirekt GmbH ein.

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Rechtlicher Hinweis:

Die Firma PSG Projektmanagement GmbH mit Sitz in Berghülen ist Ihr Ansprechpartner, wenn es um die Bearbeitung und Abwicklung Ihres Werbekostenzuschusses geht. Wir stehen Ihnen bei Fragen und zur weiteren Beratung in diesem Rahmen zur Verfügung. Gerne informieren wir Sie auch über unsere weiteren Tätigkeitsbereiche.

Vertragliche Beziehungen im Zusammenhang mit der Nutzung des paydirekt-Zahlverfahrens bestehen nur unmittelbar mit den daran beteiligten Unternehmen, d.h. der Sparkassen-Finanzgruppe oder BS PAYONE GmbH und der Paydirekt GmbH. Wenden Sie sich bei Fragen im Zusammenhang mit der Nutzung des Zahlverfahrens bitte unmittelbar an Ihren Vertragspartner.

Support & Kontakt

E-Mail: plenty@psg-projektmanagement.de

Telefon: 07344-9592588

Wir sind für Dich da, von Montag – Freitag 08:00 bis 17:00 Uhr.

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